
Eine preiswerte Basisabsicherung kann man mit der staatlich geförderten Pflegeversicherung erreichen.
Bei einer privaten Zusatzversicherung für den Pflegefall erhält man jetzt eine staatliche Zulage. Der Staat gewährt eine Zulage von 5 Euro ab einem Mindesteigenbeitrag von 10 Euro im Monat und mindestens 600 Euro monatlichem Pflegegeld in der Pflegestufe III.
Die staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge gibt es seit Januar 2013. Diese sogenannte "Pflege-Bahr" wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ins Leben gerufen. Grund dafür sind die steigenden Pflegekosten durch die immer mehr pflegebedürftigen Menschen. Zur Zeit sind in Deutschland über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig. Diese Zahl wird in den folgenden 3 Jahren noch deutlich ansteigen. Man rechnet bis zum Jahr 2050 mit über 5 Mio. Pflegebedürftigen.
Förderungsberechtigt ist bei der staatlich geförderten Pflegeversicherung jeder gesetzlich- oder privat Pflegepflichtversicherte, der über 18 Jahre alt ist und bei Abschluss des Vertrages noch nicht pflegebedürftig ist.
Die staatlich geförderte Pflegeversicherung wird vom Staat mit 60 € im Jahr (5 € im Monat) bezuschusst. Der Mindestbeitrag beträgt 10 € im Monat.
Die Vorteile der staatlich geförderten Pflegeversicherung im Überblick:
- Leistung ab Pflegestufe 0 (bei Demenzerkrankung)
- 600 € im Monat Mindestabsicherung in Pflegestufe III
- keine Gesundheitsfragen
- staatliche Zulage 60,00 € im Jahr
- Mindestbeitrag schon ab 10,00 € im Monat
- keine Leistungsausschlüsse
- keine Beitragszuschläge
Haben Sie Fragen?
Hier geht es zu unserem Kontaktformular!