- Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines An- oder Umbaus
- Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
Es kann sein dass der Versicherungsmarkt im Ausnahmefall zumindest teilweise Lösungen anbietet.