- Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines An- oder Umbaus
 - Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
 - Vorsätzlich begangene Straftaten
 -  Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
 
Es kann sein dass der Versicherungsmarkt im Ausnahmefall zumindest teilweise Lösungen anbietet.