
Wir sind spezialisiert auf die Absicherung von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen (ins Besondere auf Brauchtumsfeste und Sportveranstaltungen sowie Nachbarschafts-Straßenfeste) mit kurzfristiger einmaliger oder jährlich wiederkehrender Dauer an bestimmten Tagen im Jahr.
Aus aktuellem traurigen Anlass erstellen wir diesen Artikel und möchten hiermit auf dieses wichtige Thema noch einmal besonders hinweisen.
Schnell ist es passiert und ein Schaden (leider auch Personenschaden) entsteht - gut ist es dann, wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Beispielhaft nennen wir einige mögliche Schäden:
- durch Unachtsamkeit fällt ein Besucher über ein nicht gut verlegtes Kabel am Boden und bricht sich dabei ein Bein
- ein Zelt wird nicht richtig befestigt und fällt auf eine Besucherin - sie erleidet Schürfwunden und Prellungen
- heißes Fett explodiert nachdem ein plötzlicher Regenschauer auf das Veranstaltungsgelände niedergeht und auch die Pfanne mit dem Fett trifft. Es werden mehrere Personen schwer verletzt.
Nach einem Schaden ist immer die "Schuldfrage" des Veranstalters zu klären.
Gibt es ein "Verschulden/ Fehlverhalten" des Veranstalters wird der Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen den Schaden ausgleichen - liegt kein "Fehler" beim Veranstalter wird er die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anspruchsteller zurückweisen (passiver Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer = Veranstalter).
Der Haftpflichtversicherer wird im Falle eines Rechtsstreits auch einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen der den eigenen Kunden vor Gericht vertritt.
Wünschen Sie ein Angebot? Hier geht es zu unserem Kontaktformular!