Betriebshaftpflichtversicherung, Risikoerweiterung als Mischbetrieb

friseur

Die Betriebshaftpflichtversicherung als Mischbetrieb (Ausübung einer Haupttätigkeit und weiterer Nebentätigkeiten) ist beim Versicherer entsprechend zu beantragen damit Versicherungsschutz besteht.

Was ist ein Mischbetrieb, Beispiele: 

  • ein Friseur, der auch selbstgemachten Kuchen verkauft
  • eine Spedition, die auch noch einen Kfz-Reparaturbetrieb betreibt
  • ein Fliesenleger, der auch Trockenbauarbeiten anbietet 

Worauf ist zu achten?  

  • Mischbetriebe weisen aufgrund ihrer vielfältigen Tätigkeiten oft komplexe Risikoprofile auf.
  • Eine "Standard-Betriebshaftpflichtversicherung" für die hauptsächliche Tätigkeit passt da häufig nicht. Stattdessen ist passgenauer Versicherungsschutz für jede zusätzliche Tätigkeit neben der Haupttätigkeit gefragt.
  • es sind dem Versicherer gegenüber alle ausgeführten Tätigkeiten zu nennen damit diese auch mit versichert werden  

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© www.schirmerassekuranz.de   Dienstag, 2. September 2025 10:46 Schirmer
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