
Die Betriebshaftpflichtversicherung als Mischbetrieb (Ausübung einer Haupttätigkeit und weiterer Nebentätigkeiten) ist beim Versicherer entsprechend zu beantragen damit Versicherungsschutz besteht.
Was ist ein Mischbetrieb, Beispiele:
- ein Friseur, der auch selbstgemachten Kuchen verkauft
- eine Spedition, die auch noch einen Kfz-Reparaturbetrieb betreibt
- ein Fliesenleger, der auch Trockenbauarbeiten anbietet
Worauf ist zu achten?
- Mischbetriebe weisen aufgrund ihrer vielfältigen Tätigkeiten oft komplexe Risikoprofile auf.
- Eine "Standard-Betriebshaftpflichtversicherung" für die hauptsächliche Tätigkeit passt da häufig nicht. Stattdessen ist passgenauer Versicherungsschutz für jede zusätzliche Tätigkeit neben der Haupttätigkeit gefragt.
- es sind dem Versicherer gegenüber alle ausgeführten Tätigkeiten zu nennen damit diese auch mit versichert werden
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