Straf-Rechtsschutz für nur vorsätzlich begehbare Taten...der Vorwurf reicht

Gehen Sie gerne auf Konzerte, ins Fußballstadion oder Theater? Sie drehen sich und hinter Ihnen fällt jemand zu Boden - der Gefallene behauptet, dass sie ihn absichtlich geschubst haben....und schon ist es passiert.....

Für welche Bereiche gilt dieser Versicherungsschutz?

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  • beruflicher Bereich
  • privater Bereich
  • ehrenamtlicher Bereich

Gelten Honorarvereinbarungen mitversichert?

Ja, diese gelten häufig in angemessener Höhe mitversichert.

Gelten Vergehen und Verbrechen versichert?

Vergehen (minderschwere Straftaten - Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe):
  • ja, diese gelten regelmäßig versichert

Verbrechen (Straftaten mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe):

  • unterschiedlich, teilweise nur für den beruflichen und den ehrenamtlichen Bereich oder nur für minderschwere Fälle und bestimmte Tatbestände (zum Beispiel Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung)

Kann dieser Baustein auch solo abgeschlossen werden?

Nein, dies ist nicht möglich. Dieser Versicherungsschutz kann nur in Kombinationen abgeschlossen werden.
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