Vergehen (minderschwere Straftaten - Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe):- ja, diese gelten regelmäßig versichert
 
Verbrechen (Straftaten mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe):
- unterschiedlich, teilweise nur für den beruflichen und den ehrenamtlichen Bereich oder nur für minderschwere Fälle und bestimmte Tatbestände (zum Beispiel Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung)