
Alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, zum Beispiel:
- Verstoß gegen die Überwachungspflicht (mangelhafte Abdeckung von Gruben oder falsch gesetzte Begrenzungszäune)
- Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (ein umgefallenes Baugerüst oder ein vereister Bürgersteig)
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen inklusive Kostenübernahme in einem Rechtsstreit