Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück erstatten.
Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.