- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
- Verlust von Schlüsseln
- Schäden aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.