
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Auskünfte erteilen
 - Dienstleistungen durchführen
 - Rat gewähren
 - Verträge vermitteln
 - beurkunden
 - Gutachten erstellen
 - Gelder verwalten
 
und dadurch gegenüber Ihren Auftraggebern/Kunden einen Vermögensschaden verursachen können.