Produkthaftpflichtversicherung

Benötigen wir tatsächlich eine Produkthaftpflichtversicherung? Wir stellen keine Produkte her.....

Wann wird eine Produkthaftpflichtversicherung benötigt?

einzelhandel
  • Herstellung eigener Produkte
  • Import von fremden Produkten aus dem Ausland (Nicht EU - Land) - Sie gelten dann als "Quasi-Hersteller"
  • Zusammenstellen von Einzelteilen zu einem neuen oder geänderten Produkt mit eigenem Namen  

Was wird hier zusätzlich versichert?

Ansprüche Dritter wie zum Beispiel:

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge eines Mangels von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewender Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Produkte/Erzeugnisse
  • für Kosten im Bereich Aus- und Einbau mangelhafter Produkte/Erzeugnisse
  • durrch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Wo gilt dieser Versicherungsschutz?

  • für Betriebsstätten in Deutschland ( kann auf Antrag auch auf weitere Länder ausgedehnt werden
  • für indirekte Exporte (Produkte, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie diese aktiv dorthin geliefert haben)
  • für direkte Exporte (auf Antrag möglich wenn Sie Ihre Produkte direkt ins Ausland liefern) 

Was ist zu beachten?

informationenDie Erfassung des "richtigen" Risiko und deren Absicherung ist in diesem Haftpflichtbereich enorm wichtig. Die Versicherer bieten häufig zusätzliche "Bausteine" zur richtigen Absicherung an - unter anderem auch für die Automobilindustrie und deren Zulieferbetriebe.
© 2025 Schirmer Assekuranz Makler, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden