
Nach einem größeren Schaden findet über einen längeren Zeitrum kein normaler Geschäftsbetrieb statt und die Fixkosten (ach Personalkosten) laufen weiter.
Es wird erstattet:
- anfallende Fixkosten während des Betriebsstillstandes
- entgangener Betriebsgewinn abzüglich ersparter Kosten