Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, konkret:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat