Berufshaftpflicht

Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Eine Berufshaftpflichtversicherung hilft wenn ein Mißgeschick passiert......

Wer benötigt diesen Versicherungsschutz?

physio
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Masseure
  • Heilpraktiker
  • Logopäden
  • Fusspfleger 

Welche Personen sind versichert?

  • Praxisinhaber
  • Mitarbeiter
  • sonstige Erfüllungsgehilfen (auch Praktikanten, Ferienjobber, usw.) 

Was für Schadensfälle sind denkbar?

  • Masseur: Während der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin auf dem Flisenboden auf und bricht sich die Nase.
  • Fusspfleger: Bei einer Nagelbehandlung schneidet ein Fußpfleger zu tief und verletzt einen der großen Zehen des Patienten. Aufgrund der Diabetes des Patienten heilt die Wunde trotz Behandlung nicht. Sie entzündet sich und wird nekrotisch. Der Zeh muss amputiert werden.  
  • Zahnarzt: Bei einer Extraktion eines Zahnes rutscht dem Zahnarzt die Zange aus. Dabei werden zwei Zähne angebrochen. Eine prothetische Versorung ist notwendig.
  • Orthopäde: Ein Patient erleidet eine Gelenkversteifung nach einer fehlerhaft durchgeführten intraartikulären Injektion und wird berufsunfähig.  

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich immer nach dem speziellen Risiko = Tätigkeitsgebiet des Versicherungsnehmers richten. Wir empfehlen allgemein eine Versicherungssumme von EURO 3,00 Mio. - EUR 5,00 Mio. - höhere Summen sind im Einzelfall angeraten.
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