Mit der Hausratversicherung Ihr Inventar absichern!

"So etwas brauche ich nicht"

..... das hören wir sehr oft. Und plötzlich kommt der Anruf...es ist doch etwas passiert. Ein Leitungswasserschaden und die neue Einbauküche ist aufgequollen. Kann man da etwas machen? Vielleicht über die Haftpflichtversicherung? ....werden wir dann gefragt. Leider nein!

Welche Gefahren sind in einer Hausratversicherung versichert?

einbruch

  • Feuer
  • Einbruch-Diebstahl inklusive Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel

Kann ich Zusatzrisiken in die Hausratversicherung einschließen?

Ja, es können zusätzliche Risiken versichert werden, zum Beispiel:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • Unbenannte Gefahren (wird meist mit einem "Allgefahren-Baustein" angeboten)
  • Überspannungsschäden bis zur vollen Versicherungssumme
  • einfache Fahrraddiebstahlschäden
  • Glasbruchschäden
  • Assistanceleistungen

Was ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt?

einige wichtige Ausschlüsse zur Hausratversicherung:

  • durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingetretene Schäden (grobe Fahrlässigkeit kann bei einigen Versicherern mit eingeschlossen werden)
  • Verschleiß
  • fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, wie zum Beispiel individuell angefertigte Möbel und Badewannen
  • einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (zum Beispiel wenn eine Tür versehentlich offen bleibt)
  • zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge
  • Hausrat von Untermietern, Wohngemeinschaften (es sei denn, es wird mit einem Versicherer eine Sondervereinbarung getroffen)

Wann und wie kann die Hausratversicherung gekündigt werden?

achtung aufpassenWann?

  • 3 Monaten zum Ablauf des Vertrages oder je nach Vertragauf mit kürzerer Frist
  • nach Regulierung eines Schadens mit einem Sonderkündigungsrecht  von 1 Monat
  • außertarifliche Prämienanhebung mit einem Sonderkündigungsrecht von 1 Monat

Form der Kündigung:
schriftlich

Wie verhalte ich mich richtig im Schadensfall?

Die Schadensmeldung ist unverzüglich, das heißt sofort und ohne schuldhaftes Verzögern beim Hausratversicherer einzureichen. Grundsätzlich sollte die Meldung spätestens einen Tag nach Bemerken des Schadens erfolgen.

Des Weiteren empfehlen wir:

  • Erstellung und Abgabe einer schriftlichen Schadensanzeige/ Schadensprotokoll (erhalten unsere Kunden bei uns)
  • Erstellung von Fotos
  • Benennung von Zeugen, sofern vorhanden
  • Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, sofern möglich
  • keine Veränderung des Schadens vorzunehmen bei Großschäden, zum Beispiel nach einem Feuer

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