Die Schadensmeldung ist unverzüglich, das heißt sofort und ohne schuldhaftes Verzögern beim Hausratversicherer einzureichen. Grundsätzlich sollte die Meldung spätestens einen Tag nach Bemerken des Schadens erfolgen.
Des Weiteren empfehlen wir:
- Erstellung und Abgabe einer schriftlichen Schadensanzeige/ Schadensprotokoll (erhalten unsere Kunden bei uns)
- Erstellung von Fotos
- Benennung von Zeugen, sofern vorhanden
- Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, sofern möglich
- keine Veränderung des Schadens vorzunehmen bei Großschäden, zum Beispiel nach einem Feuer