Der passende Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude!

Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses ist es für Sie von besonderer Bedeutung passenden aber auch bezahlbaren Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu haben. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen!

Welche Risiken sind in der Grundversorgung enthalten?

brand_mehrfamilienhaus_10_2020In der Wohngebäudeversicherung sind bestimmte Risiken abgesichert.
Abgesicherte Standardrisiken sind: 
  • Sturm
  • Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser

Welche Extra-Risiken kann ich zusätzlich absichern?

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • Rohrbruchschäden an Wasserableitungsrohren im Gebäude, auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis zum Hauptanschluss
  • Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume, Wiederaufforstung
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik und Ausperrung
  • Fußbodenheizung
  • Schwimmbad
  • Fotovoltaikanlage
  • Geo-/ SolarthermieNotfall-Baustein (schnelle Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel Kostenersatz für Schlüsseldienst, Entfernung eines Wespennests oder Rohrreinigung bei Verstopfung)
  • Allgefahren-Baustein (es gelten dann alle Gefahren versichert, wie zum Beispiel Meteoriteneinschlag, Schäden durch starke Winde (weniger als Windstärke 8), nicht naturbedingte Erdrutsche, es verbleiben nur wenige Ausschlüsse, wie zum Beispiel Krieg, Verschleiss oder allmähliche Einwirkung

Welche Ausschlüsse gibt es im Versicherungsschutz?

Die Ausschlüsse im Versicherungsschutz sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Bei einer "Basis-Deckung" sind häufig nicht versichert:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel die brennende Kerze während des Verlassens des Hauses oder ein versehentlich geöffnetes Fenster)
  • Rohrbruchschäden an Ableitungsrohren
  • Schäden durch Graffiti

Bei einem umfassenden Versicherungsschutz sind häufig nicht automatisch versichert:

  • Schwimmbad
  • Fußbodenheizung
  • Fotovoltaikanlage
  • Wiederaufforsten der Gartenanlage nach Beseitigung umgestürzter Büsche und Bäume

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

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Im Schadenfall oberstes Gebot: Ruhe bewahren!

Sind Sie unser Kunde raten wir dringend kurzfristig Kontakt zu uns aufzunehmen! Wir kümmern uns um die Schadenmeldung bei Ihrem Versicherer, damit Ihnen schnell geholfen wird.

Folgendes ist zu beachten:

1. Schadenminimierung/ Erstmaßnahmen: wenn es brennt rufen Sie natürlich zuerst die Feuerwehr an und danach uns. Gleiches gilt für den Fall, dass bei Ihnen das Wasser unaufgefordert die Leitung verläßt. In dem Fall kann der Notdienst Ihres Installateurs erste Sofortmaßnahmne ergreifen, damit Ihr Haus nicht komplett unter Wasser gestellt wird.

2. Schaden melden. Anschließend erfolgt die Schadensmeldung. Wichtig ist den Versicherer kurzfristig zu informieren, damit ggfs.eine Begutachtung des Schadens eingeleitet werden kann.

3. Bitte keine Spuren verändern. Nichts wegwerfen!

4. Sinnvoll sind immer möglichst viele Fotos zu machen. Das ist in der heutigen Zeit von Smartphones oder iPhones in der Regel unproblematisch.

5. Angebote einholen. Ist der Schaden gering, können Sie auch schon mal ein Angebot zur Wiederherstellung anfordern.

6. Vor Auftragserteilung zur Reparaturdurchführung immer die Freigabe Ihres Versicherers abwarten.

Was kostet die Gebäudeversicherung?

Die Prämie für eine Gebäudeversicherung ermittelt sich regelmäßig nach folgenden Merkmalen:

  • Größe, Alter und Bauweise des Gebäudes (häufig unter Berücksichtigung der ermittelten Versicherungssumme gemäß Wertermittlungsbogen nach Wert 1914)
  • regionale Lage (Stadt oder Land)
  • Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes (nur "Basisdeckung" oder auch weitere Bausteine, wie zum Beispiel "Elementarschäden")
  • Denkmal geschützte Objekte
  • Anzahl und Höhe der Vorschäden in den letzten 5 Jahren

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme für meine Immobilie?

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten die richtige Versicherungssumme zu ermitteln: 

  • durch Wertgutachten, Ermittlung des Wiederaufbauwerts
  • durch Wertermittlungsbogen nach Wert 1914
  • pauschal durch Nennung der Wohn-/Nutzfläche (der Versicherer ersetzt dann den Schaden bis zu einer Höchstversicherungsentschädigungssumme) 
Wir raten dringend davon ab, ungeprüft einen Wert aus einer Versicherungspolice zu übernehmen, weil das Gebäude "ja schon immer so versichert war". Aus unserer Erfahrung  kommt es nicht selten vor, dass Immobilien mit der falschen Versicherungssumme (zu hoch oder zu niedrig) versichert sind.

Wann kann ich den Versicherer wechseln?

Der Versicherer kann gewechselt werden:

  • nach einem abgewickelten regulierten Schadensfall innerhalb von 1 Monat
  • zum Ablauf des Versicherungsvertrages, unter Berücksichtigung  der 3 monatigen Kündigungsfrist
  • bei Anhebung durch Tarifanpassung des Versicherungsbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht, innerhalb eines Monats ab Zugang des Anpassungsschreibens
  • nach einem Hauskauf, ab Eintrag im Grundbuch mit 1 Monat Sonderkündigungsrecht

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