Vermieter-Rechtsschutz...bei Streitigkeiten mit Mietern

Sie vermieten Wohnungen? Dann raten wir Ihnen an sich zu diesem Versicherungsschutz zu informieren.

Wie berechnet sich die Prämie?

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Die Prämie errechnet sich aus folgenden Punkten:

  • Anzahl der vermieteten Einheiten
  • erzielte jährliche Warmmiete
  • gewünschte Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • gewünschte Versicherungssumme

Welche Punkte sind mitversichert?

  • kostenlose Anwaltshotline
  • kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt
  • Inkasso-Verfahren, je nach Variante kostenlos
  • Mediationsverfahren, je nach anbietendem Versicherer

Welche Schäden treten häufig auf?

  • Mietnomaden - es werden die Kosten für Anwalt, Gericht, Vollstreckung sowie das Ausräumen, der Abtransport und das Einlagern vom Inventar des Mieters übernommen
  • Mietausfall - es wird der Mietausfall für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten übernommen

Gibt es eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn?

Ja, diese beträgt zur Zeit regelmäßig 3 Monate ab Beginn des Vertrags.
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