Gewitterschäden, Unwetterschäden - welcher Versicherer zahlt welche Schäden?

gewitter

In den letzten Wochen haben Gewitterschäden/ Unwetterschäden mit Starkregen, Sturm und Hagel wie im jeden Jahr wieder stark zugenommen. Die Wichtigkeit der Wahl des "richtigen" Versicherungsschutzes ist damit gestiegen. Nachfolgend eine Auflistung möglicher Absicherungen: 

  • Hausrat-Versicherung - diese Versicherung ersetzt Schäden an Ihren Hausratgegenständen zum Beispiel nach einem Sturm oder Hagel. Hat es ein Elementarereignis (Überschwemmung, Rückstau nach Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck) gegeben ist der Baustein "Elementarschäden" zusätzlich zu versichern. Da bei Unwettern elektronische Geräte beschädigt werden können halten wir die Mitversicherung von Überspannungsschäden für besonders wichtig.
  • Gebäude-Versicherung - diese Versicherung ersetzt Schäden an Ihrem Haus oder Geschäftsgebäude zum Beispiel nach einem Sturm, Hagel oder Brand durch ein Gewitter. Entstand der Schaden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck ist der Baustein "Elementarschäden" zusätzlich zu versichern. Die Mitversicherung von umgestürzten Bäumen (sofern auf dem Grundstück vorhanden) halten wir für besonders empfehlenswert. 
  • KFZ-Versicherung - diese Versicherung ersetzt im Rahmen der Teilkasko-Versicherung den Schaden auch durch Überschwemmung/ Wegspülen des Fahrzeugs von der Straße. Achtung! Wenn die Straße öfter von solchen Unwetterereignissen betroffen ist kann es sein dass der Versicherer die Übernahme des entstandenen Schadens ablehnt da er von "grober Fahrlässigkeit" ausgeht und unterstellt dass das Fahrzeug noch hätte anderweitig abgestellt werden können. Ebenfalls wird der Schaden durch die Teilkasko-Versicherung ersetzt wenn es nach einem Sturm mit mindestens der Windstärke 8 (ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h) zu einem Schaden kam. Wenn der Sturm schwächer war oder das Unwetter einen Schaden am Fahrzeug angerichtet hat greift sonst unter Umständen - je nach Versicherungsumfang -die Vollkasko-Versicherung und ersetzt den entstandenen Schaden.
  • Haftpflicht-Versicherung - diese Versicherung ersetzt Schäden, wenn Sie ein "Verschulden" haben, wie zum Beispiel wenn der Sturm einen Blumenkasten vom Balkon reißt und einen Passanten trifft. Achtung! Je nach Einzelfall kann der Haftpflicht-Versicherer die "Schuld" bestreiten. Die Ablehnung von Schäden werden die Haftpflichtversicherer bei Schäden durch Wetterereignisse genau prüfen. Sollte Ihr Haftpflichtversicherer den Schaden ablehnen vertritt er Sie auch vor Gericht (wenn der Geschädigte Ihnen gegenüber eine Klage erhebt) und stellt Ihnen einen Rechtsanwalt zur Abwehr der Ihnen gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche zur Verfügung (passive Rechtsschutzfunktion).   

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© www.schirmerassekuranz.de   Sonntag, 12. Mai 2024 14:45 Schirmer
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