
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bietet Versicherungsschutz bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Versichert ist ferner die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet-, Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen. Versichert ist die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.
Kostenübernahme wird gewährt für Anwalts- und Gerichtskosten. So deckt die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz unter anderem folgende Streitigkeiten ab:
- Eigenbedarfskündigung
- Streit bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen
- Streit mit Nachbarn usw.
Versicherungsschutz besteht für Sie in der Eigenschaft , die im Antrag angegeben worden ist (z.B. als Mieter oder Eigentümer).
Es besteht bei Neuabschluss regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten. Diese entfällt nur dann, wenn der Versicherungsschutz nahtlos an einen Vorvertrag bei einem vorherigen Versicherer mit gleichem Umfang angeschlossen wird.
Zu unseren Versicherungsrechner für Eigentümer und Mieter geht es hier.