Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter

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Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bietet Versicherungsschutz bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

Versichert ist ferner die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet-, Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen. Versichert ist die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.

Kostenübernahme wird gewährt für Anwalts- und Gerichtskosten. So deckt die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz unter anderem folgende Streitigkeiten ab:

  • Eigenbedarfskündigung
  • Streit bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen
  • Streit mit Nachbarn usw.
 

Versicherungsschutz besteht für Sie in der Eigenschaft , die im Antrag angegeben worden ist (z.B. als Mieter oder Eigentümer).

Es besteht bei Neuabschluss regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten. Diese entfällt nur dann, wenn der Versicherungsschutz nahtlos an einen Vorvertrag bei einem vorherigen Versicherer mit gleichem Umfang angeschlossen wird.

Zu unseren Versicherungsrechner für Eigentümer und Mieter geht es hier. 



© www.schirmerassekuranz.de   Donnerstag, 4. Juli 2024 11:03 Schirmer
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