
Bei der Basisrente (Rürup-Rente) handelt es sich um eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge.
Alle Personen, die freiwillig versichert sind, Selbständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, sowie alle Pflichtversicherten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z.B. Rechtsanwälte und Ärzte) können die Vorteile der Basisrente in Anspruch nehmen.
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Anders als bei der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es kein Kapitalwahlrecht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind weder vererbbar, noch beleihbar oder veräußerbar. Auch eine Kündigung des Vertrages und die Auszahlung eines Rückkaufwertes ist nicht möglich. Es handelt sich um eine sogenannte lebenslange Leibrente, die frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird. Die Mitversicherung eines Ehepartners ist möglich.
Der Höchstfördersatz betrug bis Ende des Jahres 2014 fest: EUR 20.000 bzw. EUR 40.000 (Verdopplung für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner). Ab 01.01.2015 ist der Förderhöchstbetrag dynamisch und ergibt sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) des jeweiligen Kalenderjahres - damit beträgt der Förderhöchstbetrag im Jahr 2024: EUR 27.566,00 (für gemeinsam veranlagte Ehepartner: EUR 55.132,00).
Die spätere Rentenauszahlung muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dafür können die Beiträge zur Basis (Rürup-Rente) während der Ansparphase als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Während dieser Ansparphase sind die Rürüp-Verträge pfändungssicher bei Insolvenz, sowie Hartz IV sicher. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der über der Pfändungsfreigrenze liegt gepfändet werden. Je höher der persönliche Steuersatz im Erwerbsleben ist, umso interessanter ist die Basis-/Rürup-Rente. Im Rentenalter tritt dann die nachgelagerte Besteuerung ein, mit dem dann gültigen persönlichen regelmäßig niedrigeren Steuersatz.
Für die Nutzung der staatlichen Förderung im Rahmen der Basis-/Rürup-Rente werden von den Versicherern unterschiedliche Produkte angeboten. Ab 01.01.2024 ist des gesamte eingezahlte Betrag 100% steuerlich absetzbar.
Für welches Altersvorsorge-Produkt Sie sich entscheiden, muss gut überlegt sein, damit sie bei Eintritt in das Rentenalter keine Nachteile erleiden.
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