Privathaftpflichtversicherung - großer Schutz zum kleinen Preis

Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn Sie haften bei einem Schaden, den Sie einemDritten schuldhaft zufügen  mit Ihrem gesamten Vermögen- und zwar ein Leben lang.

Es genügt schon ein kleiner unachtsamer Moment der einen großen Schaden zu Folge haben kann. So bietet Ihnen die Privathaftpflichtversicherung auch Schutz als Fahrradfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr, wenn Sie unbeabsichtigt einen Unfall verursachen.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

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  • Singles
  • Singles mit Kind/ern
  • Paare
  • Familien mit Kind/ern

 

Was genau versichert die Privathaftpflichtversicherung?

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  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden (wenn auch ein Sachschaden vorliegt)

 

die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person/en einem Dritten fahrlässig zufügen.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.

Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

Was sind typische Schadensbeispiele zur Privathaftpflichtversicherung?

Sachschaden:

  • Rotweinfleck auf Teppich durch umgestoßenes Weinglas bei Freunden
  • Vorfahrtsverletzung mit Fahrrad, dabei fremdes Auto angefahren
  • Beschädigte Badewanne im Mietobjekt durch hinein gefallenen Parfüm Flakon (Mietsachschaden)

Personenschaden:

  • beim Inlineskaten Fußgänger angefahren
  • Freund fällt aufgrund zu stürmischer Begrüßung Treppe herunter- Schlüsselbein gebrochen
  • Bei Skifahren anderen Skifahrer umgefahren

Vermögensschaden:

  • Verdienstausfall eines Selbständigen, aufgrund eines schuldhaft verursachten Personenschadens ( z.B. durch Zusammenstoß auf der Skipiste)
  • verfallene Theaterkarten des Geschädigten aufgrund eines verschukdeten Unfalls mit dem Fahrrad

Welche Ausschlüsse gibt es in der privaten Haftpflichversicherung?

  • Vorsatz
  • Hafpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Gefälligkeitsschäden
  • Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Verlust von Schlüsseln

Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Was bedeutet Mitversicherung von Forderungsausfallschäden?

Die Forderungsausfallversicherung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung springt für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Person/en ein, wenn sie einen Schaden erleiden der durch einen Dritten verursacht wurde und dieser den Schaden nicht ausgleichen kann bzw.er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Titel vor Gericht gegen den Schädiger durchsetzen kann. Dann übernimmt die eigene Privathaftpflichtversicherung den Schaden.  

Was kostet mich eine private Haftpflichtversicherung?

  • Standard- Versicherungsschutz ab € 40,00 für Singles und ab € 55,00 für Familien Jahresprämie
  • sehr umfassender Versicherungsschutz ab € 65,00 für Singles und ab € 87,00 für Familien Jahresprämie

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