
 
- Sachschäden
 - Personenschäden
 - Vermögensschäden (wenn auch ein Sachschaden vorliegt)
 
 
die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person/en einem Dritten fahrlässig zufügen.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. 
Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.