Der Haus- und Grundbesitzer haftet unbegrenzt für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB) und "aus der allgemeinen Schadensersatzpflicht" (§ 823 BGB).
Demzufolge empfehlen wir eine möglichst hohe Versicherungssumme zu versichern. Aktuell werden von unseren Kunden häufig Versicherungssummen zwischen € 5,00 Mio bis € 30,00 Mio gewählt.