Es fehlt die in den (meisten) Cyber-Policen-Bedingungen verankerte "Informationssicherheitsverletzung". Eine solche liegt nur vor, wenn die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten aus der IT des Versicherungsnehmers beeinträchtigt wurde.
In den oben beschriebenen Schadensbeispielen wurden die Taten zwar mittels E-Mails begangen, zu einem Eingriff in die IT des Unternehmens kam es jedoch nicht.