Ja, für gewerbliche "Straßen-Frachtführer" und "Speditionen, die im Selbsteintritt" in Deutschland Transporte auf der Straße durchführen gilt das Güterkraftverkehrsgesetz. Wenn Sie ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge haben die das 
Gesamtgewicht von 3,5 tons überschreiten (auch als Gespann, entscheidend sind die Angaben in den Zulassungsbescbeinigungen zum zulässigen Gesamtgewicht) müssen Sie gemäß 
GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) einen Versicherungsschutz nachweisen. Die Kontrollen durch das 
BAG (Bundesamt für Güterverkehr) steigen!