
Ab 01.08.2018 besteht eine Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (WEG-Verwalter und Mietverwalter) sowie Immobilienmakler. Es ist ab 01.03.2019 eine Gewerbe-Erlaubnis notwendig die bei der zuständigen Regulierungsbehörde beantragt werden muss.
Im Zuge des Antrags ist neben einer ausreichenden Qualifikation der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Folgende Versicherungssummen müssen im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung mindestens versichert werden:
- Wohnimmobilienverwaltung: € 500.000,00 je Schadensfall
- Immobilienverwaltung für gewerbliche Objekte: € 100.000,00 je Schadensfall
- Immobilienmakler: € 100.000,00 je Schadensfall
Zusätzlich besteht eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter selbst und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkender Angestellter von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen.
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