Versicherungsmakler – Mehrfachagent – Versicherungsvertreter- der Unterschied

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Für viele Verbraucher ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler, Mehrfachagenten oder Versicherungsvertreter nicht klar erkennbar, dabei ist dieser Unterschied allein aus der Haftungsfrage gravierend

  1. Der Versicherungsmakler ist nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und versteht sich daher als unabhängiger, treuhänderischer Sachwalter der Interessen seines Kunden. Er vertritt die Interessen des Kunden gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, dass heißt er erhält von seinem Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag (Maklerauftrag), ähnlich einem Rechtsanwalt. Der Abschluss eines Maklerauftrags und die Vermittlung von Versicherungsschutz ist kostenfrei. Der Versicherungsmakler ermittelt für den Kunden den geeigneten Versicherungsschutz und überprüft die Höhe der Versicherungsprämie auf dem Versicherungsmarkt. Bei uns erhalten Sie zu vielen Bereichen erweiterten Versicherungsschutz mit günstigen Prämien. Wir als Versicherungsmakler können auch die laufende Betreuung Ihrer aktuellen Versicherungsverträge übernehmen. Es ist dann ein zusätzlicher Betreuungsauftrag zu vereinbaren. Dies kommt in letzter Zeit immer häufiger vor da immer mehr Betreuer in Rente gehen und der nachfolgende Betreuer nicht gewünscht wird.   

  2. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung haftet der Versicherungsmakler seinem Kunden gegenüber, für den entstandenen Vermögensschaden. Er verfügt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über einen entsprechenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. 
       
  3. Der Mehrfachagent arbeitet mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammen. Mit diesen Versicherungsunternehmen hat er sogenannte Agenturverträge und arbeitet rechtlich als Vertreter der jeweiligen Gesellschaft. Da der Mehrfachagent mit einer bestimmten Anzahl von Versicherungsgesellschaften zusammenarbeitet, kann der Kunde keine marktunabhängige Beratung oder Vermittlung von ihm erwarten.
    Für Beratungsfehler haftet der Mehrfachagent eingeschränkt. 
       
  4. Der Versicherungsvertreter arbeitet ausschließlich im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Er wird auch wie folgt bezeichnet:
    Agent, Versicherungsagent, Agenturvertrieb,  Ausschließlichkeitsagent Direktvertrieb,  Außendienst der Versicherungsgesellschaft. 

Der Versicherungsvertreter verkauft den Kunden die Versicherungen, die die von ihm vertretene Versicherungsgesellschaft anbietet. Er ist demnach nur an diese Versicherungsgesellschaft gebunden und handelt im Auftrag des Versicherungsunternehmens. Der Kunde kann in diesem Fall nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten oder bedarfsgerechtesten Versicherungsschutz zu bekommen. Für Beratungsfehler haftet der Versicherungsvertreter nicht persönlich, sondern es haftet die Versicherungsgesellschaft, für die er tätig ist.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler gerne weiter! 

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© www.schirmerassekuranz.de   Dienstag, 29. Oktober 2024 15:01 Schirmer
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