
Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen und die Versicherung wechseln möchten, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Mit dem richtigen Versicherungswechsel läßt sich unter Umständen Versicherungsprämie sparen und/ oder der Versicherungsumfang erweitern.
Wann kann eine Versicherung gekündigt werden?
Kündigungsfristen sind teilweise sehr unterschiedlich. Das sollten Sie wissen, wenn Sie die Versicherung kündigen möchten:
- Wenn Sie die Krankenversicherung kündigen möchten, kann eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats vorgenommen werden, wenn Sie mindestens 18 Monate vorher in der Krankenkasse versichert waren. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann die Versicherung jedoch auch dann gekündigt werden (außerordentliches Kündigungsrecht), wenn die Kasse erstmals Zusatzbeiträge erhebt oder diese erhöht. In diesem Fall hat der Versicherte ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.
- Bei der Kraftfahrtversicherung, kann eine Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit vorgenommen werden, dies ist in der Regel das Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Versicherungsprämie erhöht wird (außer bei Rückstufungen des Schadenfreiheitsrabatts) oder nach der Regulierung eines Schadens. Beim Wechsel eines Fahrzeugs ist eine Kündigung des Versicherungsvetrages nicht erforderlich. Sie haben dann bei der Zulassung des Neufahrzeugs die Möglichkeit mit einer eVB Nummer eines anderen Versicherers die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.
- Bei allen anderen Versicherungsverträgen besteht immer die Kündigungsmöglichkeit zum nächsten Versicherungsjahr. Wenn Sie einen Vertrag für eine längere Zeit abgeschlossen haben, können Sie spätestens nach dem dritten Versicherungsjahr die Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Sachverträgen meistens drei Monate. Ausnahmen sind auch hier Sonderkündigungsrechte aufgrund Prämienerhöhung, nach einem regulierten Schaden oder Fortfall des versicherten Risikos (auch durch Totalschaden, zum Beispiel wenn ein Haus nach einer Überschwemmung/ Erdrutsch nicht mehr als Vertragsgrundlage vorhanden ist)
Vor der Kündigung Ihres Vertrages sollten Sie sich jedoch immer erst ein Angebot eines anderen Versicherers einholen. Sie haben über unseren kostenlosen Versicherungsrechner die Möglichkeit Ihre Versicherungsprämien zu vergleichen und auf Wunsch direkt online den gewünschten Versicherungsschutz abzuschließen.
Bedenken Sie aber auch bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, welche und wie viele Schäden Sie in den letzten 5 Jahren bei Ihrer Versicherung gemeldet hatten. Dies kann unter Umständen Einfluss auf den neuen Versicherungsvertrag haben.
Haben Sie Fragen zu dem Thema: Versicherung kündigen - wann kann eine Versicherung gekündigt werden?
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Auch helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer Versicherung. Selbstverständlich können wir auch bei Bedarf die Kündigung des Versicherungsvertrages für Sie veranlassen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular.