Unterstützungskasse - Beiträge für die Rente steuerfrei einzahlen

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Einer der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse, über die Sie für die Rente hohe Beiträge steuerfrei einzahlen können.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zusagen kann. Meist handelt es sich bei der Unterstützungskasse um eine GmbH oder einen eingetragenen Verein, manchmal auch um eine Stiftung, die sich aus Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus eigenen Vermögensträgern finanziert.

Die Unterstützungskasse bietet unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Man unterscheidet zwischen reservepolsterfinanzierter Unterstützungskasse und rückgedeckter Unterstützungskasse.

Die Beitragshöhe kann in der Unterstützungskasse individuell vereinbart werden. Im Gegensatz zu der Direktversicherung gibt es hinsichtlich der Steuerfreiheit keine Beitragshöchstgrenzen. Daher handelt es sich bei der Unterstützungskasse um eine geeignete Lösung für Führungskräfte oder besser verdienende Mitarbeiter innerhalb einer Betrieblichen Altersvorsorge für das Unternehmen.

Bei einer Unterstützungskasse kann als Versorgungsleistung auch eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden. Bei Renteneintritt besteht die Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente, Einmal- oder Teilkapitalauszahlung.

 

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© www.schirmerassekuranz.de   Mittwoch, 19. Januar 2022 13:10 Schirmer
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