Riesterrente - die Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten privat fürs Alter vorzusorgen. Eine Möglichkeit davon ist die Riester Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung als Vorsorge für das Alter reicht schon lange nicht mehr aus. Immer mehr Menschen werden älter und beziehen länger Ihre Rente als früher. Dadurch, dass immer weniger Kinder geboren werden, zahlen immer weniger Beitragszahler in die gesetzliche Rente ein. Der Generationenvertrag ist gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der Rentenreform beschlossen, private Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen zu fördern, sowie steuerlich geltend zu machen (Sonderausgabenabzugsmöglichkeit).

Die staatliche Förderung kann von jedem in Anspruch genommen werden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert ist, sowie deren Ehegatten. Achtung! In der Rentenbezugsphase können maximal 30% kapitalisiert werden, der Restbetrag wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Man hat die Möglichkeit die Beiträge für eine Riester Rente in

  • Riester Fondssparpläne
  • Banksparpläne oder 
  • in eine Riester Rentenversicherung einzuzahlen.

Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss seit 2008 der Sparer 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens - abzüglich der staatlichen Zulagen die dem Sparer persönlich zustehen -einzahlen. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge kann auch von Beamten, Richtern, Soldaten, geringfügig Beschäftigten aber auch von Empfängern von Arbeitslosengeld I und II in Anspruch genommen werden.

Familien erhalten bei der Riester Rente für jedes kindergeldberechtigte Kind zudem eine Kinderzulage.

Ein großer Vorteil der Riester Rente ist die Pfändungssicherheit bei Arbeitslosigkeit.

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© www.schirmerassekuranz.de   Dienstag, 10. März 2015 08:31 Schirmer
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