
Sorgen Sie frühzeitig vor für den Fall der Pflegebedürftigkeit mit einer privaten Pflegeversicherung.
Man unterscheidet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, die private Pflegepflichtversicherung und die (freiwillige) private Pflegerenten- oder Pflegezusatzversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, wobei die private Pflegetagegeldversicherung ( die Beiträge sind zu Beginn günstiger - steigen dann aber im Laufe der Vertragsdauer ) zu der privaten Krankenversicherung und die private Pflegerentenversicherung ( diese bleibt in den Beiträgen während der Laufzeit konstant - ist aber zu Beginn teurer ) zu der privaten Lebensversicherungssparte gehört.
Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind durch Höchstbeträge begrenzt. So können die monatlichen Pflegekosten schnell mal mehr als doppelt so hoch ausfallen, wie die gesetzliche Absicherung ist ( es wird hier auch ab dem Jahr 2017 weiterhin allgemein von "Teilkasko-Versicherungsschutz" gesprochen ). Die daraus entstehende Lücke muss durch Verbrauch des eigenen Vermögens, oder durch Heranziehen der eigenen erwachsenen Kinder geschlossen werden. Damit im Fall der Pflegebedürftigkeit die Versorgung gesichert ist, und keine Angehörigen oder das eigene Vermögen belastet werden, ist es ratsam eine private Pflegeversicherung frühzeitig abzuschließen. Die Angebote in dieser Versicherungssparte sind sehr vielseitig - auch mit Einmalbeiträgen lässt sich das Risiko versichern.
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