Minijobrente Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte

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Die Minijobrente ist eine Möglichkeit eine Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte zu ermöglichen.

Dauerhaft geringfügig Beschäftigte haben in der Rentenphase ein Problem, wenn Sie nicht trotz Ihres geringen Einkommens für Ihre Altersvorsorge gesorgt haben. Geringfügig Beschäftigte erwerben nämlich für die gesetzliche Rente nur sehr geringe Altersvorsorgeansprüche.

Die Minijobrente bietet hier die Lösung einer Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte.

Die Minijobrente funktioniert wie folgt:

Der Beschäftigte vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine festgelegte Arbeitszeiterhöhung. Als Gegenwert investiert der Arbeitgeber für die mehr geleisteten Stunden einen Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersvorsorge. Das Arbeitsverhältins des Minijobbers sollte jedoch auf ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis angelegt sein.

Die Minijobrente als Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte bringt Vorteile, sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer.

Vorteile der Minijobrente für den Arbeitgeber sind unter anderem:

  • die Beiträge sind Betriebsausgaben
  • die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei
  • die Abgaben an die Minijobzentrale werden durch die Beiträge nicht erhöht
  • die Lohnnebenkosten sinken

 

Vorteile der Minijobrente für den Arbeitnehmer sind unter anderem:

  • Sozialversicherungsfreiheit
  • Status geringfügige Beschäftigung bleibt bestehen
  • Altersvorsorge, pfändungssicher, Hartz IV sicher und unverfallbar
  • Minijobrente kann bei Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden, dies gilt auch, wenn sich der Status als Minijobber ändert

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© www.schirmerassekuranz.de   Freitag, 7. Dezember 2012 18:02 Schirmer
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