
Die Maschinenversicherung unterscheidet zwischen Versicherungsschutz für fahrbare und transportable Maschinen, sowie stationäre Maschinen.
Versichert sind unter anderem unvorhergesehen eingetretene Schäden durch:
- Bedienungsfehler
- Konstruktions- und Ausführungsfehler
- vorsätzliche Beschädigung durch betriebsfremde Personen
- Kurzschluss
- Sturm
- Frost
Schäden an solchen Geräten, wie zum Beispiel Gabelstapler, Hubwagen, Bagger, Raupen, Bauaufzüge, aber auch Kompressoren, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, sowie Kesselanlagen oder Transformatoren können sehr teuer werden.
In der Maschinenversicherung werden die Reparaturkosten ersetzt, inklusive Nebenkosten, wie Montage und Lohnkosten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert der versicherten Sache (wirtschaftlicher Totalschaden), wird der aktuelle Zeitwert abzüglich eines eventuell bestehenden Restwertes (Schrottwert) ersetzt. Bei der Maschine muss es sich ferner um eine gewerblich genutzte, betriebsfertige Maschine handeln, die regelmäßig gewartet wird und deren bestimmungsmäßiger Zweck erfüllt worden ist. Die Leistung im Schadenfall wird jeweils um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
Die Versicherungssumme für die Maschinenversicherung richtet sich nach dem jeweils gültigen Listenpreis einschließlich Bezugskosten.
Der finanzielle Folgeschaden, der durch den Ausfall der Maschine entsteht, kann im Rahmen einer Maschinen- Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung abgesichert werden.
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