
Seit einigen Jahren sind Halter bestimmter Rassen, großer Hunde und Anlagehunde verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Diese Versicherungspflicht ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise:
- alle großen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder 20 kg (§ 11 LHundG NRW)
- gefährliche Hunde im Sinne des § 3 LHundG NRW
- bestimmte Rassen im Sinne des § 10 LHundG NRW
Die Hunde-Haftpflichtversicherung muss mit einer Versicherungssumme von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen werden. Häufig werden von den Haftpflichtversicherern Versicherungssummen von 3,00 Mio. € bis mittlerweile 50,00 Mio. € angeboten. Die beliebteste Versicherungssumme liegt bei 10,00 Mio. € ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Wenn Sie über uns online Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen möchten können Sie dies hier über unseren: Tarifrechner beantragen.
Unseren Kunden helfen wir im Schadensfall und betreuen den Vertrag während der Vertragsdauer.
Das Halten von Hunden bestimmter Rassen ist zudem noch an weitere Voraussetzungen geknüpft die auch wieder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen gilt beispielsweise eine generelle Pflichtversicherung für Hunde aller Rassen (rassenunabhängig).
Möchten Sie für Ihren Hund eine Leinen- und Maulkorbbefreiung beantragen, weil er als gefährlicher Hund oder als Hund einer bestimmten Rasse eingestuft wird? Besuchen Sie unbedingt für die Vorbereitung auf den Wesenstest eine Hundeschule mit Erfahrung.
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