Betriebliche Altersvorsorge – Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit

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Die betriebliche Altersvorsorge bietet aufgrund der Steuerersparnis und der Sozialabgabenfreiheit einen zusätzlichen Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um eine Versorgungsleistung des Arbeitgebers seinem Arbeitnehmer gegenüber. Auf eine betriebliche Altersvorsorge haben alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch, dass heißt der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bieten. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind sozialabgabenfrei, beinhalten eine Steuerersparnis und werden meistens in Form einer Entgeltumwandlung vollzogen. Auch das Umwandeln von vermögenswirksamen Leistungen ist möglich.

Nach der "Drei-Säulen-Theorie" bilden die:

  • Eigenvorsorge
  • betriebliche Altersvorsorge
  • die gesetzliche Rentenversicherung

die Altersvorsorge. Die bAV (Betriebliche Altersvorsorge) ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.

In der betrieblichen Altersvorsorge existieren folgende Durchführungswege:

  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Direktversicherung (wird am häufigsten verwendet)

Die Auswahl des Durchführungsweges wird vom Arbeitgeber bestimmt, dieser muss jedoch mindestens den Durchführungsweg der Direktversicherung zur Verfügung stellen.

Um die für Sie geeigneten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Hier geht es zu unserem Kontaktformular!



© www.schirmerassekuranz.de   Sonntag, 4. August 2024 11:40 Schirmer
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