
Bei dem begleiteten Fahren oder anders gesagt dem "Führerschein mit 17" handelt es sich um eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen im Straßenverkehr.
Seit Anfang 2008 ist das begleitete Fahren in ganz Deutschland möglich. Die Fahrerlaubnis kann frühestens mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Die Fahrprüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Man erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der damit verbundenen Ausnahmegenehmigung. Ferner ist das Fahren eines Fahrzeugs mit Auflagen verbunden:
- das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE beträgt 17 Jahre
- die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen
- bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres muss bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Diese Person muss auf der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein
- die Begleitperson muss seit mindesten 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- die Begleitperson darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben
- der Fahrer darf kein Alkohol getrunken haben, für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Grenze
- Fahrer und Beifahrer dürfen keine Drogen zu sich nehmen
- die Begleitperson soll dem Fahranfänger vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Berater und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie darf nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen
Ziel ist es durch das begleitete Fahren die Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.
Viele Kraftfahrtversicherer schließen das Risiko „begleitetes Fahren“ prämienfrei in den bestehenden Vertrag ein.