
Vielen Branchen kann ein Schaden durch die Verletzung von Geheimhaltungspflichten entstehen.
Nicht nur Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte verwalten Kundendaten und Informationen, die dem Datenschutz unterliegen. Fast jeder Betrieb unabhängig von seiner Größe muß sich mit dem Thema Datenschutz und bzw. mit der Verletzung von Geheimhaltungspflichten auseinandersetzen.
Mitarbeiter werden auf die Geheimhaltung von internen Daten hingewiesen.
Die Mißachtung der Geheimhaltungspflichten werden oft im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes geltend gemacht(einstweilige Verfügung).
Schadensersatzansprüche bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten von den betroffenen Dritten können ein Unternehmen schnell finanziell stark belasten.
Es besteht daher die Möglichkeit die vermutete Verletzung von Geheimhaltungspflichten im Rahmen einer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung abzusichern. In einem solchen Fall besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, wenn ein Vermögensschaden entsteht. Der Versicherungsschutz greift unabhängig von der Art und Weise (Gesetz, Rechtsordnung oder vertragliche Abrede).
Nähere Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie bei uns. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot.
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