
Die Nutzung von Solarstrom gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Nur im Jahr 2024 wurden in Deutschland über eine Million neue Solarstromanlagen installiert. Dies ist ein deutliches Zeichen für den wachsenden Trend zur Eigenversorgung mit erneubaren Energien.
Nun sind auch neue gesetzliche Vorgaben zur Solarpflicht zu beachten.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten in den verschiedenen Bundesländern?
Die Regelungen sind unterschiedlich gestaltet. Hier einige Beispiele:
- Nordrhein-Westfalen: Seit Anfang 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt. Und ab 2026 wird die Verordnung auf größere Dachsanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden angewendet. Dächer unter 50 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Wie in vielen anderen Bundesländern ist alternativ auch eine solarthermische Anlage möglich. Damit wird der Anwendungsbereich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen erheblich erweitert.
- Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit mehreren Jahren und bleibt unverändert bestehen. Seit 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten von Wohnhäusern Solaranlagen zu installieren. Diese Pflicht wurde 2023 auf umfassende Dachsanierungen von bestehenden Wohnhäusern ausgeweitet. Es ist vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.
- Bayern: Seit März 2023 müssen in Bayern bei neuen Gewerbe- und Industriegebäuden Photovoltaikanlagen eingeplant werden. Diese Verpflichtung wurde im Juli desselben Jahres auf weitere Nichtwohngebäude ausgedehnt. Mit dem 1. Januar 2025 kam eine sogenannte Soll-Vorschrift hinzu, die sich auf neue Wohngebäude sowie bestehende Wohnhäuser mit komplett erneuerter Dachhaut bezieht. Der Begriff „Soll“ bedeutet: Es wird von den Eigentümern erwartet, dass eine Photovoltaik-Anlage installiert wird – jedoch besteht keine rechtlich einklagbare Verpflichtung, kleine Dachflächen unter 50 Quadratmetern fallen nicht unter diese Regelung.
Welche Versicherungslösungen gibt es?
- Absicherung als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung/ Gebäudeversicherung mit Anhebung der bestehenden Versicherungssumme
- Absicherung über einen separaten Baustein der Wohngebäudeversicherung/ Gebäudeversicherung (sofern dieser Baustein "Photovoltaik" vom Versicherer angeboten wird)
- Absicherung als separate Photovoltaikversicherung (hier ist der Versicherungsumfang fast immer am umfassendsten)
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