Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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Eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt derjenige, der ein Ein- oder Mehrfamilienhaus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Sie haften gem. § 836 BGB als Hauseigentümer oder Grundbesitzer unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus / Grundstück Dritten gegenüber entstehen.

Achtung! Dieser Versicherungsschutz ist nicht in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Die Privathaftpflichtversicherung versichert dieses Risiko nur für das selbst genutzte Ein-/ Zweifamilienhaus ( auch nicht in allen Versicherungsverträgen, bitte genau nachlesen ).    

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Ihre Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer oder Nutznießer.  

Auch wenn Sie die Reinigungs- und Streupflicht als Vermieter auf Ihre Mieter übertragen haben, können Sie in einem Schadenfall in Anspruch genommen werden. So kann auch jemand wegen fehlender Beleuchtung, ein vom Dach herabfallenden Ziegelstein oder einer defekten Treppenstufe zu Fall kommen. Schon haften Sie als Hausbesitzer für den Personen- und Sachschaden.  

Der Versicherungsschutz deckt die Regulierung von berechtigten Personen- und Sachschäden ab, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Aktuell bieten die Versicherer häufig Versicherungssummen bis zu € 50,00 Mio. je Schadensfall an.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf!



© www.schirmerassekuranz.de   Dienstag, 3. April 2018 09:21 Schirmer
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