
Aufgrund der aktuellen Situation des auf allen Kontinenten auftretenden "Corona Virus" möchten wir darauf hinweisen dass die Versicherer das Risiko einer behördlich angeordneten Betriebsschließung zur Bekämpfung von Seuchen für Unternehmen (die diesen Versicherungsschutz wünschten, vor allem aus dem Bereich des Hotel-/Gastgewerbes) versichert haben.
Aktuell haben fast alle Versicherer einen Aufnahmestopp für die Absicherung dieses Risikos und beraten über die weitere Versicherbarkeit in der Zukunft.
Update, 16-03-2020: Ein Versicherer gewährt aktuell nach Antragstellung Versicherungsschutz für die Berufsgruppe: Ärzte mit folgenden 2 Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine meldepflichtige Krankheit und Krankheitserreger beim Menschen. Dieses Kriterium ist im Falle des Coronavirus seit dem 01.02.2020 erfüllt, denn die Meldepflicht gemäß des Infektionsschutzgesetzes wurde auf das Coronavirus ausgedehnt (s. CorViMV).
- Die Schließung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen.
Bitte beachten Sie: Diese Zusatzoption gilt ab sofort nicht mehr für die Branchen: Lebensmittel, Gastronomie und Gesundheitsfachberufe.
Bei Neuigkeiten in der Entwicklung des Versicherungsmarktes werden wir diesen Artikel für Sie aktualisieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem Stichwort "Bundesseuchengesetz" und den aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums.