Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

07 leben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist günstiger wenn Sie früh abgeschlossen wird. Auch für Schüler ist bereits eine Absicherung mit einer "Starter-Police" möglich.  

Wann ist ein Schüler berufsunfähig?

Ein Schüler ist berufsunfähig, wenn er infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, am Unterricht einer Schule ohne spezielle Förderung ( =  Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Fachoberschule und Berufsoberschule ) teilzunehmen. Dies gilt auch bei Pflegebedürftigkeit.

Schule vorbei. Was dann?

Einfach eine neue Tätigkeit melden. Auf Basis des neuen Berufes bzw. seiner Studienrichtung erfolgt vom Versicherer - ohne erneute Gesundheitsprüfung - eine neue Einstufung und es wird ein neuer Beitrag ermittelt. Das Beste: Auch wenn der neue Beruf eigentlich nicht oder nur schwer versicherbar ist bleibt der Berufsunfähigkeitsschutz dennoch vollumfänglich bestehen.  

Die Antragstellung beinhaltet nur wenige Fragen zur Gesundheit. Der monatliche Beitrag ist gering ( zum Beispiel bei der Continentale oder Nürnberger-Versicherungsgruppe. Meist wird ein monatlicher Nettobeitrag mit Vorwegabzug der Überschusse mit Beitragsverrechnung gewählt. Die Höhe der Überschussbeteiligung wird im Laufe der Vertragsdauer schwanken.    

Wünschen Sie ein Angebot?  Hier geht es zu unserem Kontaktformular!



© www.schirmerassekuranz.de   Mittwoch, 1. September 2021 13:46 Schirmer
© 2025 Schirmer Assekuranz Makler, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden