
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.10.2021 (Aktenzeichen IV ZR 236/20) entschieden, dass Nässeschäden durch Silikofugen nicht reguliert werden müssen. Vorher gab es viele Jahre eine unklare Rechtslage.
Was gilt es nun besonders zu beachten:
- Silikofugen (vor allem in Dusch- und Badewannenbereichen ) sollten häufiger auf Dichtigkeit kontrolliert und gesäubert werden
- im Idealfall einen Versicherer finden der diese Art von Schäden trotz diesem Urteil weiter reguliert
- betroffen sind die Versicherungssparten die die Gefahr "Leitungswasser" versichern (Wohngebäude-, Gebäude- und Hausrat-/Geschäftsinhaltsversicherung)
Wie werden sich die Versicherer nun verhalten:
Wir erhielten die erste Meldung dass ein Versicherer (Nürnberger Versicherungsgruppe) diese Schäden weiterhin bezahlen möchte. Weitere Meldungen der Versicherer bleiben nun abzuwarten.
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