BGH-Urteil zu Nässeschäden durch Silikonfugen

achtung aufpassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.10.2021 (Aktenzeichen IV ZR 236/20) entschieden, dass Nässeschäden durch Silikofugen nicht reguliert werden müssen. Vorher gab es viele Jahre eine unklare Rechtslage.

Was gilt es nun besonders zu beachten: 

  • Silikofugen (vor allem in Dusch- und Badewannenbereichen ) sollten häufiger auf Dichtigkeit kontrolliert und gesäubert werden
  • im Idealfall einen Versicherer finden der diese Art von Schäden trotz diesem Urteil weiter reguliert 
  • betroffen sind die Versicherungssparten die die Gefahr "Leitungswasser" versichern (Wohngebäude-, Gebäude- und Hausrat-/Geschäftsinhaltsversicherung)  

Wie werden sich die Versicherer nun verhalten:

Wir erhielten die erste Meldung dass ein Versicherer (Nürnberger Versicherungsgruppe) diese Schäden weiterhin bezahlen möchte. Weitere Meldungen der Versicherer bleiben nun abzuwarten.

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© www.schirmerassekuranz.de   Freitag, 7. Januar 2022 19:03 Schirmer
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