Hausratversicherung - Rundumschutz für Ihren Hausstand

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Die Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung für Ihren Hausstand.

Hierzu gehören alle eingebrachten Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Es erfolgt im Schadensfall eine Erstattung des Versicherers zum Wiederbeschaffungs-/ Neuwert.


In der Hausratversicherung sind die folgenden Grundgefahren versichert:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden
  • Sturm, Hagel
   

Je nach Umfang des Versicherungsvertrages umfasst dieser auch Sondereinschlüsse, wie zum Beispiel:

  • Überspannungsschäden
  • einfacher Fahrraddiebstahl
  • Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Überschwemmung und Rückstau 
  • Gartenmöbel auf der Terrasse
  • Allgefahrenschutzbaustein 

Wichtig ist in der Hausratversicherung darauf zu achten, dass keine Unterversicherung besteht. Diese liegt vor, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme. In einem Schadenfall wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Schaden insgesamt unterhalb der Versicherungssumme liegt.

Es ist daher wichtig bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass der Versicherer den "Unterversicherungsverzicht" erklärt.

Alternativ bieten immer mehr Hausratversicherer einen Versicherungsschutz nach der Wohnfläche der Wohnung ( Wohnflächenmodell ) an. Eine Erklärung des Unterversicherungsverzichts (zur Zeit bei einer pauschalen Versicherungssumme von circa EUR 650 - EUR 750 pro Quadratmeter Wohnfläche) durch den Versicherer ist dann nicht mehr notwendig.  Es erfolgt eine pauschale Entschädigung bis zu einem maximalen fest gelegten Erstattungsbetrag. Dieser Erstattungsbetrag ist vom Versicherer so hoch angesetzt dass regelmäßig eine vollständige Erstattung im Schadensfall erfolgt.  

Berechnen und vergleichen Sie Ihre Hausratversicherung mit unserem Online Tarifrechner.



© www.schirmerassekuranz.de   Montag, 30. Dezember 2019 15:04 Schirmer
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