
Zum 01.01.2013 ist das Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in Kraft getreten, welches eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung gewährleistet.
Die Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung kann 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) bei privaten Krankenversicherungen bezuschussen. Bei dieser Pflegezusatzversicherung handelt es sich um ein Angebot für alle pflegepflichtversicherten Bürger ab dem 18. Lebensjahr, die noch nicht pflegebedürftig sind.
Abgeschlossen werden kann dieser Versicherungsschutz von jedem Bürger mit Wohnsitz in Deutschland ohne Gesundheitsprüfung.
Bei der Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Zusatzversicherung. Wichtig ist jedoch, dass diese Zusatzversicherung bestimmte festgelegte Voraussetzungen erfüllen muss, um förderungsfähig zu sein.
Förderungsfähig sind spezielle Produkte von privaten Krankenversicherern. Sie zahlen nur den um die Förderung reduzierten Betrag.
Gerne beraten wir Sie oder erstellen Ihnen ein Angebot für eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung.
Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!