
Aktuell kommt es in den letzten Tagen zu großflächigen Überschwemmungen in mehreren Bundesländern. Wir möchten hiermit allen Menschen die geschädigt wurden unser Mitgefühl aussprechen. Gleichzeitig möchten wir aber auch erneut darauf hinweisen dass Schäden durch Überschwemmung nur mit einem extra Baustein (Elementarschäden) im Rahmen der:
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
mitversichert sind.
Hier beispielhaft ein Auszug aus der Definition eines Versicherers zu den versicherten Überschwemmungs-/ und Rückstauschäden:
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks auf dem das Gebäude steht, in dem sich versicherte Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge,
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude, in dem sich versicherte Sachen befinden, eindringt.
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