Direktversicherung - ein Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge

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Die Direktversicherung ist der am häufigsten gewählte Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers als versicherte Person ab. Bezugsberechtigt für die Versicherungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. 

Bezugsberechtigt können gemäß gesetzlichen Vorgaben im Todesfall sein:

  • Ehegatten
  • kindergeldberechtigte Kinder
  • Lebensgefährten
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich immer um eine arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Es muss also ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen. Vor dem 62. Lebensjahr dürfen dem Arbeitnehmer im Erlebensfall aus dem Versicherungsvertrag keine Leistungen ausgezahlt werden. Auch ist eine Abtretung oder Beleihung der Versicherung nicht möglich. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber wünscht dass Arbeitnehmer steuerbegünstigt eine Altersversorgung mit Bezug im Rentenalter aufbauen sollen.

Achtung! Die Direktversicherung ist - je nach Steuerklasse - für viele eine sehr attraktive Form des Aufbaus der Altersvorsorge da sie in der aktiven Sparphase umfangreiche Steuer- und Sozialabgabenbefreiungen vorsieht. Zudem beteiligt sich der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mit 15 Prozent des umgewandelteten Gehaltsentgelts mit einem Zuschuss. Die Besteuerung erfolgt erst nachgelagert im Rentenalter / in der Rentenbezugsphase.  

In der Direktversicherung gibt es unterschiedliche Finanzierungsformen. Diese sind:

  • Arbeitgeberfinanzierte
  • Arbeitnehmerfinanzierte
  • GmbH- finanzierte (Geschäfstführer)
  • Riesterfinanzierte
  • Entgeltumwandlungsfinanzierte

Insgesamt gibt es fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge. Neben dem Weg der Direktversicherung gibt es noch:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

 Für eine umfassende Beratung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.



© www.schirmerassekuranz.de   Montag, 5. Juni 2023 10:12 Schirmer
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