Betriebsrente, neue Förderung für geringe Einkommen

buero

Seit 1.1.2018 stärkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Betriebsrente. 

Es sind im Wesentlichen folgende Punkte, die eine Betriebsrente für Bezieher geringer Einkommen nun attraktiv machen: 

  • Arbeitgeber erhalten für ihre Einzahlungen in eine Betriebsrente für Geringverdiener (bis 30.900 Euro Einkommen pro Jahr) einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent. Förderungsfähig sind Beiträge bis 288 Euro pro Jahr.
  • Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Im Rentenalter wird die Betriebsrente zum Teil nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet: Die ersten 100 Euro sind komplett frei, darüber hinaus werden 30 Prozent nicht angerechnet (bis zu einer dynamischen Grenze von zurzeit 223 Euro im Jahr 2021).

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© www.schirmerassekuranz.de   Dienstag, 15. Juni 2021 16:35 Schirmer
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