
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Auskünfte erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln
- beurkunden
- Gutachten erstellen
- Gelder verwalten
und dadurch gegenüber Ihren Auftraggebern/Kunden einen Vermögensschaden verursachen können.