Vermögensschadenhaftpflicht

Wer beratend tätig ist trägt eine hohe Verantwortung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist hier aus unserer Sicht ein "Muß".

Für wen ist die Versicherung?

beratung

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber Ihren Auftraggebern/Kunden einen Vermögensschaden verursachen können. 

Haben bestimmte Berufsgruppen eine Versicherungspflicht?

Ja, die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht für:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte
  • Versicherungsvermittler 

Was ist versichert?

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozeßführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen 

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

steuerberater
  • Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
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