Ja, für gewerbliche "Straßen-Frachtführer" und "Speditionen, die im Selbsteintritt" in Deutschland Transporte auf der Straße durchführen gilt das Güterkraftverkehrsgesetz. Wenn Sie ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge haben die das
Gesamtgewicht von 3,5 tons überschreiten (auch als Gespann, entscheidend sind die Angaben in den Zulassungsbescbeinigungen zum zulässigen Gesamtgewicht) müssen Sie gemäß
GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) einen Versicherungsschutz nachweisen. Die Kontrollen durch das
BAG (Bundesamt für Güterverkehr) steigen!