Speditions- und Frachtführerhaftpflicht

Sind Sie ein Speditions-/ und oder ein Frachtführerunternehmen ? Dann sind Sie bei uns genau richtig ! Hier ein kleiner Überblick. Wenn Sie mehr Informationen benötigen besuchen Sie uns doch auf unserer weiteren Homepage: www.transport-makler.de .

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss dieser Versicherung?

agbsJa, für gewerbliche "Straßen-Frachtführer" und "Speditionen, die im Selbsteintritt" in Deutschland Transporte auf der Straße durchführen gilt das Güterkraftverkehrsgesetz. Wenn Sie ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge haben die das Gesamtgewicht von 3,5 tons überschreiten (auch als Gespann, entscheidend sind die Angaben in den Zulassungsbescbeinigungen zum zulässigen Gesamtgewicht) müssen Sie gemäß GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) einen Versicherungsschutz nachweisen. Die Kontrollen durch das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) steigen!

Was ist versichert?

Es ist die verkehrsvertragliche Haftung (Haftung aus Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen) versichert, zum Beispiel nach den:

  • deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der § 407 ff HGB (Handelsgesetzbuch)
  • AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Versicherungsnehmers (nach Zustimmung durch den Versicherer)
  • AGB nach § 449 HGB Absatz 2 Nr. 1 HGB
  • CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
  • Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen im Luftverkehr
  • Haager Regeln, Hague Visby Rules für den Seeverkehr
  • FIATA Bill of Lading 

Wann ist eine Haftung ausgeschlossen?

zugmaschinen auf rastplatz
  • Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
  • Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
  • Mangelhafte Verpackung/ Verladung durch den Absender
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Achtung! Wenn Sie sich auf einen dieser Haftungsausschlussgründe berufen möchten hilft Ihnen auch Ihr "Verkehrshaftungsversicherer". Er beauftragt für Sie auch - falls erforderlich - einen Rechtsanwalt der Sie verteidigt! 

Welche Schäden können vorkommen?

Hier einige Schadensbeispiele:

  • Beschädigungen (zum Beispiel durch einen Gabelstapler der im Lager eine Ware durch einen Fahrfehler beschädigt oder Ausfall eines Kühlaggregats bei einem Kühl-LKW)
  • Verlust (zum Beispiel eine hochwertige Ware wird im Lager nicht mehr gefunden oder eine aufgeschnittene Plane mit dem Verlust von mehreren Paletten)
  • Schaden durch Lieferfristüberschreitung 
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